SPÖ zeigt Graff an

Marsch stellte klar, dass es zur Nichteinhaltung dieser einstweiligen Verfügung nur deshalb kam, weil Graff diese nicht an die SPÖ direkt zustellen liess, sondern an den Amtssitz des Bundeskanzlers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1981)
Ort / Verlag / Datum:02.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Marsch, Fritz
Passive Person:Graff, Michael
Klassifikation:351.751 Presserecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Marsch stellte klar, dass es zur Nichteinhaltung dieser einstweiligen Verfügung nur deshalb kam, weil Graff diese nicht an die SPÖ direkt zustellen liess, sondern an den Amtssitz des Bundeskanzlers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog