SPÖ zeigt Graff an
Marsch stellte klar, dass es zur Nichteinhaltung dieser einstweiligen Verfügung nur deshalb kam, weil Graff diese nicht an die SPÖ direkt zustellen liess, sondern an den Amtssitz des Bundeskanzlers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Marsch, Fritz
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Passive Person: | Graff, Michael
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Klassifikation: | 351.751 Presserecht
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Marsch stellte klar, dass es zur Nichteinhaltung dieser einstweiligen Verfügung nur deshalb kam, weil Graff diese nicht an die SPÖ direkt zustellen liess, sondern an den Amtssitz des Bundeskanzlers. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |