Kein Schweigerecht im Konkurs : Bundesverfassungsgericht: Verwertungsverbot im Strafverfahren

Im Konkursverfahren muss der Gemeinschuldner uneingeschränkt über das zur Verteilung stehende Vermögen Auskunft geben. Diese Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn er dabei gezwungen ist, eigene strafbare Handlungen zu offenbaren, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: seine Aussage im Konk...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:30.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
343.1 Strafprozess
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Konkursverfahren muss der Gemeinschuldner uneingeschränkt über das zur Verteilung stehende Vermögen Auskunft geben. Diese Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn er dabei gezwungen ist, eigene strafbare Handlungen zu offenbaren, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: seine Aussage im Konkursverfahren darf in einem Strafverfahren nicht gegen ihn verwendet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog