Kein Schweigerecht im Konkurs : Bundesverfassungsgericht: Verwertungsverbot im Strafverfahren
Im Konkursverfahren muss der Gemeinschuldner uneingeschränkt über das zur Verteilung stehende Vermögen Auskunft geben. Diese Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn er dabei gezwungen ist, eigene strafbare Handlungen zu offenbaren, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: seine Aussage im Konk...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 343.1 Strafprozess 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Im Konkursverfahren muss der Gemeinschuldner uneingeschränkt über das zur Verteilung stehende Vermögen Auskunft geben. Diese Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn er dabei gezwungen ist, eigene strafbare Handlungen zu offenbaren, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: seine Aussage im Konkursverfahren darf in einem Strafverfahren nicht gegen ihn verwendet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |