Überstundenentgeltanspruch des Provisionsvertreters : OHG v.13.1.1981

Aus der gesetzlichen Vorschrift sowie aus den kollektivvertraglichen Bestimmungen folgt, dass ein Provisionsvertreter mangels einer Vereinbarung der Anrechnung der Provisionen auf ein allfälliges Überstundenentgelt so wie ein anderer Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Überstundenentgelt hat...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:24.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aus der gesetzlichen Vorschrift sowie aus den kollektivvertraglichen Bestimmungen folgt, dass ein Provisionsvertreter mangels einer Vereinbarung der Anrechnung der Provisionen auf ein allfälliges Überstundenentgelt so wie ein anderer Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Überstundenentgelt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog