Die Kontrolle von Schulnoten in verwaltungsrechtlicher Dogmatik und Praxis

Einerseits steht fest, dass Schulnoten zu den Verwaltungshandlungen gehören, die am schwerwiegendsten in das Leben der Bürger eingreifen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 6)
VerfasserIn: Bryde, Brun-Otto
Ort / Verlag / Datum:03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.07 Verwaltung, öffentliche
37.05 Schulen
351.9 Verwaltung, öffentliche: Überwachung
Region:Österreich
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