Lange Prozesse : Computer. Nur vier EDV-Prozesse sind bisher in Österreich vor dem OGH gelandet. Die interessanteste Höchstrichteraussage: Hardware und Software sind eine Einheit

Funktioniert eine zusammen mit dem EDV-Gerät gekaufte Anwendersoftware nicht, kann der Kunde das Gerät einschliesslich der Programme zurückgeben. Dieses Urteil unterstützt die Bestrebungen der Computergesellschaft in den neu ausgearbeiteten 'Allgemeinen Vergaberichtlinien'. Computer und Pr...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wochenpresse (1981; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:25.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
681.3 Datenverarbeitungsanlagen
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.451 Kaufverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Funktioniert eine zusammen mit dem EDV-Gerät gekaufte Anwendersoftware nicht, kann der Kunde das Gerät einschliesslich der Programme zurückgeben. Dieses Urteil unterstützt die Bestrebungen der Computergesellschaft in den neu ausgearbeiteten 'Allgemeinen Vergaberichtlinien'. Computer und Programme als Einheit zu betrachten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog