Lange Prozesse : Computer. Nur vier EDV-Prozesse sind bisher in Österreich vor dem OGH gelandet. Die interessanteste Höchstrichteraussage: Hardware und Software sind eine Einheit
Funktioniert eine zusammen mit dem EDV-Gerät gekaufte Anwendersoftware nicht, kann der Kunde das Gerät einschliesslich der Programme zurückgeben. Dieses Urteil unterstützt die Bestrebungen der Computergesellschaft in den neu ausgearbeiteten 'Allgemeinen Vergaberichtlinien'. Computer und Pr...
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Veröffentlicht in: | Wochenpresse (1981; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
681.3 Datenverarbeitungsanlagen 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine 347.451 Kaufverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Funktioniert eine zusammen mit dem EDV-Gerät gekaufte Anwendersoftware nicht, kann der Kunde das Gerät einschliesslich der Programme zurückgeben. Dieses Urteil unterstützt die Bestrebungen der Computergesellschaft in den neu ausgearbeiteten 'Allgemeinen Vergaberichtlinien'. Computer und Programme als Einheit zu betrachten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |