Rechtmässigkeitsvoraussetzungen einer Gebührenerhöhung im Post-und Fernmeldebereich : Zur Gültigkeit der 13. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 13.12.1979
Im Ergebnis wird die Einführung eines Funkkanalzuschlags im Funkfernsprechdienst der Deutschen Bundespost durch die 13. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (13. ÄndVO) von der Ermächtigungsgrundlage in 14 PostVwG nicht mehr getragen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.28 Gebühren
656.835.2 Postgebühren |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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