Rechtmässigkeitsvoraussetzungen einer Gebührenerhöhung im Post-und Fernmeldebereich : Zur Gültigkeit der 13. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 13.12.1979

Im Ergebnis wird die Einführung eines Funkkanalzuschlags im Funkfernsprechdienst der Deutschen Bundespost durch die 13. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (13. ÄndVO) von der Ermächtigungsgrundlage in 14 PostVwG nicht mehr getragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 7)
VerfasserIn: Degenhart, Christoph
Ort / Verlag / Datum:10.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.28 Gebühren
656.835.2 Postgebühren
Region:BRD
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