Ungerechtfertigte Auslösung eines Arbeitsvertrages : OGH vom 18.9.1980
Der OGH sprach ihm die volle Kündigungsentschädigung zu. Und räumt damit jedem zu Unrecht entlassenen Arbeitnehmer, der einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt, das Wahlrecht ein, auf Fortsetzung des Dienstverhältnisses zu bestehen oder den Ersatz in Geld zu beanspruchen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
347.513 Schadenersatz 331.761 Lehrlinge 34.038 Rechtsprechung 331.13 Entlassung |
Region: | Österreich
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