Vergütung witterungsbedingten Arbeitsausfalls : Landesarbeitsgericht Hamm vom 6.11.1979

Wenn die Beklagte, aus welchen Gründen auch immer, Arbeitnehmer in werkseigenen Bussen zum Werk holt, so unterfällt es zwar dem von ihr zu tragenden Betriebsrisiko witterungsbedingte Störungen des Strassenverkehrs werden davon jedoch nicht erfasst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:28.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfälle
331.81 Arbeitszeit
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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