Vergütung witterungsbedingten Arbeitsausfalls : Landesarbeitsgericht Hamm vom 6.11.1979

Wenn die Beklagte, aus welchen Gründen auch immer, Arbeitnehmer in werkseigenen Bussen zum Werk holt, so unterfällt es zwar dem von ihr zu tragenden Betriebsrisiko witterungsbedingte Störungen des Strassenverkehrs werden davon jedoch nicht erfasst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:28.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfälle
331.81 Arbeitszeit
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn die Beklagte, aus welchen Gründen auch immer, Arbeitnehmer in werkseigenen Bussen zum Werk holt, so unterfällt es zwar dem von ihr zu tragenden Betriebsrisiko witterungsbedingte Störungen des Strassenverkehrs werden davon jedoch nicht erfasst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog