Vergütung witterungsbedingten Arbeitsausfalls : Landesarbeitsgericht Hamm vom 6.11.1979
Wenn die Beklagte, aus welchen Gründen auch immer, Arbeitnehmer in werkseigenen Bussen zum Werk holt, so unterfällt es zwar dem von ihr zu tragenden Betriebsrisiko witterungsbedingte Störungen des Strassenverkehrs werden davon jedoch nicht erfasst.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfälle
331.81 Arbeitszeit 331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn die Beklagte, aus welchen Gründen auch immer, Arbeitnehmer in werkseigenen Bussen zum Werk holt, so unterfällt es zwar dem von ihr zu tragenden Betriebsrisiko witterungsbedingte Störungen des Strassenverkehrs werden davon jedoch nicht erfasst. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |