Bestimmungsrecht über Art der Unterhaltsleistung an Kinder : Bundesgerichtshof vom 3.12.1980

Die Vorschrift des 1612 Abs.2 Satz 1 BGB, wonach Eltern eines unverheirateten Kindes bestimmen können, in welcher Art und für welche Zeit im voraus sie ihm Unterhalt gewähren, gilt fort, auch soweit sie die Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen Kind regelt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:28.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
3-053.2 Kinder
347 Zivilrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Vorschrift des 1612 Abs.2 Satz 1 BGB, wonach Eltern eines unverheirateten Kindes bestimmen können, in welcher Art und für welche Zeit im voraus sie ihm Unterhalt gewähren, gilt fort, auch soweit sie die Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen Kind regelt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog