Verzicht auf Lohnfortzahlung in Ausgleichsquittung : Bundesarbeitsgericht v.20.8.1980

Ein weitergehender Verzicht, insbesondere ein Verzicht auf einen etwaigen Lohnfortzahlungsanspruch kann in einer solchen 'Erklärung' nur dann gesehen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeiter diese Bedeutung seiner Unterschrift erkannt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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