Verzicht auf Lohnfortzahlung in Ausgleichsquittung : Bundesarbeitsgericht v.20.8.1980
Ein weitergehender Verzicht, insbesondere ein Verzicht auf einen etwaigen Lohnfortzahlungsanspruch kann in einer solchen 'Erklärung' nur dann gesehen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeiter diese Bedeutung seiner Unterschrift erkannt hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Ein weitergehender Verzicht, insbesondere ein Verzicht auf einen etwaigen Lohnfortzahlungsanspruch kann in einer solchen 'Erklärung' nur dann gesehen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeiter diese Bedeutung seiner Unterschrift erkannt hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |