Mancher 'Untermietvertrag' ist ein Hauptmietvertrag

Der OHG hat daher bereits wiederholt ausgesprochen, dass nicht nur die Mietverträge, die der Fruchtniesser oder der obligatorisch Nutzungsberechtigte mit fruchtniesser-ähnlicher Stellung abschliesst, sondern auch jene Mietverträge, die der Pächter oder Mieter eines ganzen Hauses oder eines selbständ...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wiener Handelskammer (1981)
Ort / Verlag / Datum:23.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietvertrag
34.038 Rechtsprechung
351.778.542 Mieterschutz
347.453 Mietrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der OHG hat daher bereits wiederholt ausgesprochen, dass nicht nur die Mietverträge, die der Fruchtniesser oder der obligatorisch Nutzungsberechtigte mit fruchtniesser-ähnlicher Stellung abschliesst, sondern auch jene Mietverträge, die der Pächter oder Mieter eines ganzen Hauses oder eines selbständigen Teiles davon begründet, als Hauptmietverträge anzusehen sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog