Drittschuldneräusserungen von Kreditunternehmungen im Hinblick auf das Bankgeheimnis
Soferne daher die Voraussetzungen für die Abgabe einer Drittschuldneräusserung gegeben sind, könnten von der Kreditunternehmung folgende Angaben gemacht werden. 'Die Pfändung hat erfasst S... '.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Sparkassenzeitung (1981; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
336.77 Kreditinstitute |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-081068 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |