Drittschuldneräusserungen von Kreditunternehmungen im Hinblick auf das Bankgeheimnis

Soferne daher die Voraussetzungen für die Abgabe einer Drittschuldneräusserung gegeben sind, könnten von der Kreditunternehmung folgende Angaben gemacht werden. 'Die Pfändung hat erfasst S... '.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Sparkassenzeitung (1981; Nr 3)
VerfasserIn: Riefel, Hans
Ort / Verlag / Datum:15.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.77 Kreditinstitute
Region:Österreich
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