Die Kleinbetragsverordnung

Die Finanzbehörden können nach 156 Abs.2 der Abgabenordnung (AO) von der Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen absehen, wenn deren Einziehung keinen Erfolg haben würde oder die Kosten der Einziehung einschliesslich der Festsetzung ausser Verhältnis zu dem einzuziehenden Betrag ste...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 5)
VerfasserIn: Domann, Rita
Ort / Verlag / Datum:20.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
336.07 Finanzverwaltung
336.2 Steuerrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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