Die Kleinbetragsverordnung
Die Finanzbehörden können nach 156 Abs.2 der Abgabenordnung (AO) von der Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen absehen, wenn deren Einziehung keinen Erfolg haben würde oder die Kosten der Einziehung einschliesslich der Festsetzung ausser Verhältnis zu dem einzuziehenden Betrag ste...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.713 Abgabenordnung
336.07 Finanzverwaltung 336.2 Steuerrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Finanzbehörden können nach 156 Abs.2 der Abgabenordnung (AO) von der Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen absehen, wenn deren Einziehung keinen Erfolg haben würde oder die Kosten der Einziehung einschliesslich der Festsetzung ausser Verhältnis zu dem einzuziehenden Betrag stehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |