Das Beratungshilfegesetz : Ein Überblick zum Inkrafttreten

Fehlende Einsatzbereitschaft bei den Anwälten lässt sich aber zumindest teilweise kompensieren, indem der Rechtspfleger den ihm eingeräumten Zuständigkeitsbereich voll ausschöpft.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Deutsche Rechtspfleger (1981; Nr 1)
VerfasserIn: Nöcker, Klaus
Ort / Verlag / Datum:01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Prozessverfahren: Armenrecht
347.96 Gerichtspersonen
347.965.4 Rechtsberatung
347.965 Rechtsanwälte
347.921 Gerichtskosten
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Fehlende Einsatzbereitschaft bei den Anwälten lässt sich aber zumindest teilweise kompensieren, indem der Rechtspfleger den ihm eingeräumten Zuständigkeitsbereich voll ausschöpft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog