Das Beratungshilfegesetz : Ein Überblick zum Inkrafttreten
Fehlende Einsatzbereitschaft bei den Anwälten lässt sich aber zumindest teilweise kompensieren, indem der Rechtspfleger den ihm eingeräumten Zuständigkeitsbereich voll ausschöpft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Deutsche Rechtspfleger (1981; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Prozessverfahren: Armenrecht
347.96 Gerichtspersonen 347.965.4 Rechtsberatung 347.965 Rechtsanwälte 347.921 Gerichtskosten |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Fehlende Einsatzbereitschaft bei den Anwälten lässt sich aber zumindest teilweise kompensieren, indem der Rechtspfleger den ihm eingeräumten Zuständigkeitsbereich voll ausschöpft. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |