Wahlkreiseinteilung, Zuweisung der Mandate an die Wahlkreise, Zuteilung der Mandate an die Parteien : VfGH 8.12.1979

Dem VfGH obliegt es, die vom einfachen Gesetzgeber vorgenommene Gestaltung des Wahlrechtes dahin zu prüfen, ob es in seiner Gesamtheit - in seinen einzelnen Komponenten und dem Zusammenspiel dieser Komponenten - in einer Weise geregelt ist, dass dem Grundsatz der Verhältniswahl entsprochen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1981; Nr 1)
VerfasserIn: Roessler, Dietrich
Thaler, Birgit
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.8 Wahlrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem VfGH obliegt es, die vom einfachen Gesetzgeber vorgenommene Gestaltung des Wahlrechtes dahin zu prüfen, ob es in seiner Gesamtheit - in seinen einzelnen Komponenten und dem Zusammenspiel dieser Komponenten - in einer Weise geregelt ist, dass dem Grundsatz der Verhältniswahl entsprochen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog