Kein vorläufiger Baustop wegen grossen Schadens für den Betreiber eines Kernkraftwerks : OVG Koblenz v. 11.7.1980

Zu einer Änderung der Sach-oder Rechtslage kann alles das führen, was auf die im Rahmen des 80 V VwGO stets vorzunehmende Interessenabwägung einwirkt. Masstab für die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bildet stets eine umfassende Interessenabwägung, in die auch die Erfolgsa...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:11.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerke
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zu einer Änderung der Sach-oder Rechtslage kann alles das führen, was auf die im Rahmen des 80 V VwGO stets vorzunehmende Interessenabwägung einwirkt. Masstab für die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bildet stets eine umfassende Interessenabwägung, in die auch die Erfolgsaussichten als Teilaspekt einbezogen werden können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog