Die nach dem Atomgesetz erforderliche Schadensvorsorge als Grundrechtsproblem

Die Beantwortung der Frage, ob eine dem Atomgesetz vergleichbare Schadensvorsorge im Sinne eines praktisch Ausgeschlossenseins von Schäden auch für andere Gefahren und Risiken in Betracht kommt, dürfte also davon abhängen, dass es sich sowohl um neuartige Grundrechtseinschränkungen handelt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:04.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerke
351.777.51 Atomrecht
347.513 Schadenersatz
342.7 Grundgesetz, Bonner
342.7 Grundrechte
34.03 Rechtssicherheit
628.5 Immissionsschutz
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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