Spenden an politische Parteien und strafbare Vorteilsannahme
Zum Vorteil i. S. von 331 ff. StGB gehören nicht (1) übliche Werbegeschenke im Wert bis zu etwa 50 DM, (2) immaterielle Güter, wie Erlangung von Wohlwollen und Anerkennung sowie Befriedigung von Ehrgeiz, Eitelkeit und Geltungsbedürfnis, (3) Zuwendungen, die ohne Eigennutz an Dritte, für die sie von...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung
347.472 Schenkungen |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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