Spenden an politische Parteien und strafbare Vorteilsannahme

Zum Vorteil i. S. von 331 ff. StGB gehören nicht (1) übliche Werbegeschenke im Wert bis zu etwa 50 DM, (2) immaterielle Güter, wie Erlangung von Wohlwollen und Anerkennung sowie Befriedigung von Ehrgeiz, Eitelkeit und Geltungsbedürfnis, (3) Zuwendungen, die ohne Eigennutz an Dritte, für die sie von...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 7)
VerfasserIn: Kaiser, Eberhard
Ort / Verlag / Datum:11.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung
347.472 Schenkungen
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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