Die Tarifautonomie - eine Verpflichtung für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften

In Abweichung von der Mehrheit der übrigen Staaten der freien Welt verzichtet unsere Rechtsordnung nämlich auf jede direkte Einwirkungsmöglichkeit staatlicher Institutionen beim Zustandekommen von Kollektivvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Stahl und Eisen (1981; Nr 2)
VerfasserIn: Weisweiler, Franz Josef
Ort / Verlag / Datum:26.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Tarifverträge
331.881 Gewerkschaften
342.7 Grundrechte
342.728 Koalitionsrecht
331.882 Arbeitgeberverbände
347.115 Autonomie (Privatrecht)
Region:BRD
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