Zynismus

'Eine generelle Vorverlegung des Pensionsalters für Schwerst-und Nachtschichtarbeiter auf 57 Jahre ist nicht notwendig, da Arbeiter durch die 35. ASVG-Novelle ohnehin ab dem 55. Lebensjahr die Invaliditätspension in Anspruch nehmen können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Präsent (1981)
Ort / Verlag / Datum:05.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Schwerarbeit
331.13 Altersgrenze
331.021.812.2 Schichtarbeit
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
331.13 Frühpension
Region:Österreich
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