Zynismus
'Eine generelle Vorverlegung des Pensionsalters für Schwerst-und Nachtschichtarbeiter auf 57 Jahre ist nicht notwendig, da Arbeiter durch die 35. ASVG-Novelle ohnehin ab dem 55. Lebensjahr die Invaliditätspension in Anspruch nehmen können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Präsent (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021.812.2 Schwerarbeit
331.13 Altersgrenze 331.021.812.2 Schichtarbeit 061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft 331.13 Frühpension |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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