Verhängung von Disziplinarmassnahmen : OGH, 18. Dezember 1979

Eine Disziplinarmassnahme unterliegt der Überprüfung durch die Gerichte, die Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Disziplinarmassnahme ist zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1981)
Ort / Verlag / Datum:13.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Disziplinarmittel: Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
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