Kündigungsschutzprozess: Nachschieben von Kündigungsgründen : LAG Berlin vom 30.9.1980

Der Arbeitgeber genügt seiner Informationspflicht im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemäss 102 Abs.1 S.2 BetrVG 72, wenn er dem Betriebsrat nur den Sachverhalt bzw. Vorfall mitteilt, der Anlass und Grund seines Kündigungsentschlusses war. Erweist sich der dem Betriebsrat unterbreitete Sachverhalt im...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981)
Ort / Verlag / Datum:30.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte
34.038 Rechtsprechung
347.998 Arbeitsgerichte
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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