Bundesgericht interpretiert Urheberrecht bei Radio-und TV-Sendungen
Wenn eine andere (die Kabelnetzgesellschaft) als die sendende Unternehmung (die SRG) Programme weiterleitet, entstehen neue Urheberansprüche. Erst aufgrund des Haupturteils aber konnten auch die Österreicher ihre Ansprüche durchsetzen: ihre Programme dürfen nur mit ihrer Zustimmung in der Schweiz we...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Weltwoche (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 28.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
654.19 Rundfunk 34.038 Rechtsprechung 654.19 Kabelfernsehen 654.19 Fernsehen |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn eine andere (die Kabelnetzgesellschaft) als die sendende Unternehmung (die SRG) Programme weiterleitet, entstehen neue Urheberansprüche. Erst aufgrund des Haupturteils aber konnten auch die Österreicher ihre Ansprüche durchsetzen: ihre Programme dürfen nur mit ihrer Zustimmung in der Schweiz weiterverbreitet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |