Zum nachwirkenden Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats
Die Ausdehnung des nachwirkenden Kündigungsschutzes des 15 Abs. 1 S.2 KSchG auf Ersatzmitglieder des Betriebsrats (ebenso der Jugendvertretung) ist nicht geboten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.15 Mitbestimmung 331.15 Betriebsverfassung 331.152 Betriebsräte |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Ausdehnung des nachwirkenden Kündigungsschutzes des 15 Abs. 1 S.2 KSchG auf Ersatzmitglieder des Betriebsrats (ebenso der Jugendvertretung) ist nicht geboten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |