Kündigung aus personen-/ verhaltensbedingten Gründen : LAG Berlin v. 15.9.1980
Der Betriebsrat kann gemäss 102 Abs. 3 BetrVG sowohl betriebsbedingten, als auch personen-und verhaltensbedingten Kündigungen widersprechen. Der Hinweis auf mehrere Stellenanforderungen einer bestimmten Abteilung des Betriebs reicht zur ordnungsgemässen Begründung aus.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
331.152 Betriebsräte 331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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