Kündigung aus personen-/ verhaltensbedingten Gründen : LAG Berlin v. 15.9.1980

Der Betriebsrat kann gemäss 102 Abs. 3 BetrVG sowohl betriebsbedingten, als auch personen-und verhaltensbedingten Kündigungen widersprechen. Der Hinweis auf mehrere Stellenanforderungen einer bestimmten Abteilung des Betriebs reicht zur ordnungsgemässen Begründung aus.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:12.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
331.152 Betriebsräte
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Betriebsrat kann gemäss 102 Abs. 3 BetrVG sowohl betriebsbedingten, als auch personen-und verhaltensbedingten Kündigungen widersprechen. Der Hinweis auf mehrere Stellenanforderungen einer bestimmten Abteilung des Betriebs reicht zur ordnungsgemässen Begründung aus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog