Verjährung des Anspruchs eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges nach Beendigung des Vertragsverhältnisses : Bundesgerichtshof vom 11.7.1980
Der Buchauszug muss alle aus den Büchern des Unternehmers ersichtlichen Angaben enthalten, die für die Berechnung der Provision des Handelsvertreters von Bedeutung sein können. Der Anspruch kann auch noch später und nicht nur bei der Abrechnung geltend gemacht werden, solange Unternehmer und Handels...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung 657.37 Bilanzen 331.2 Gehälter |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Buchauszug muss alle aus den Büchern des Unternehmers ersichtlichen Angaben enthalten, die für die Berechnung der Provision des Handelsvertreters von Bedeutung sein können. Der Anspruch kann auch noch später und nicht nur bei der Abrechnung geltend gemacht werden, solange Unternehmer und Handelsvertreter sich über die Abrechnung nicht geeinigt haben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |