Wann ist Disco-Fieber gesetzlich verboten? : Disco-Fieber: Bei den Zwanzigjährigen (und darüber) schon etwas abgeflaut. Bei den Teenagern aber nach wie vor in Mode. Jene, die zu heissen Rhythmen swingen, werden immer jünger - und damit immer leichter straffällig. Denn das Jugendschutzgesetz 1968 ist nach wie vor in Kraft

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kleine Zeitung Graz (1980)
VerfasserIn: Supper, Werner
Ort / Verlag / Datum:22.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:369.4 Jugendbewegungen
379.8 Freizeitgestaltung: Jugendliche
362.85 Jugendschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein