Wann ist Disco-Fieber gesetzlich verboten? : Disco-Fieber: Bei den Zwanzigjährigen (und darüber) schon etwas abgeflaut. Bei den Teenagern aber nach wie vor in Mode. Jene, die zu heissen Rhythmen swingen, werden immer jünger - und damit immer leichter straffällig. Denn das Jugendschutzgesetz 1968 ist nach wie vor in Kraft
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kleine Zeitung Graz (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 22.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 369.4 Jugendbewegungen
379.8 Freizeitgestaltung: Jugendliche 362.85 Jugendschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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