Die Mitbestimmung des Betriebsrats auf dem Gebiet der betrieblichen Sozialleistungen

Die betrieblichen Sozialleistungen wurzeln im Arbeitsverhältnis und sind deswegen keine unentgeltlichen (schenkweisen) Zuwendungen, sondern entgeltliche Leistungen des Arbeitgebers. Die Gewährung von betrieblichen Sozialleistungen gehört zu den sozialen Angelegenheiten im Sinne des Betriebsverfassun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (1980; Nr 4)
VerfasserIn: Jahnke, Volker
Ort / Verlag / Datum:12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die betrieblichen Sozialleistungen wurzeln im Arbeitsverhältnis und sind deswegen keine unentgeltlichen (schenkweisen) Zuwendungen, sondern entgeltliche Leistungen des Arbeitgebers. Die Gewährung von betrieblichen Sozialleistungen gehört zu den sozialen Angelegenheiten im Sinne des Betriebsverfassungsrechts. Der Mitbestimmung entzogen sind die Einführung wie die Abschaffung einer betrieblichen Sozialleistung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog