BetriebsratsfondsVO : VwGH v. 9.11.1979

Den Rechnungsprüfern ist durch das ArbVG im Zusammenhang mit der BetriebsratsfondsVO keine Befugnis eingeräumt, den BR zur Verantwortung zu ziehen. Bedenken darüber, ob bestimmte Ausgaben, dem gesetzlichen Zweck des BR-Fonds entsprechend, durch den BR getätigt wurden, sind von den Rechnungsprüfern i...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 6)
VerfasserIn: Klein, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsräte
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Den Rechnungsprüfern ist durch das ArbVG im Zusammenhang mit der BetriebsratsfondsVO keine Befugnis eingeräumt, den BR zur Verantwortung zu ziehen. Bedenken darüber, ob bestimmte Ausgaben, dem gesetzlichen Zweck des BR-Fonds entsprechend, durch den BR getätigt wurden, sind von den Rechnungsprüfern im Rahmen ihrer Kontrollfunktion der Betriebsversammlung zu berichten. Hingegen kann das EA von jedem Rechnungsprüfer angerufen werden zur Durchsetzung von Ansprüchen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog