BetriebsratsfondsVO : VwGH v. 9.11.1979
Den Rechnungsprüfern ist durch das ArbVG im Zusammenhang mit der BetriebsratsfondsVO keine Befugnis eingeräumt, den BR zur Verantwortung zu ziehen. Bedenken darüber, ob bestimmte Ausgaben, dem gesetzlichen Zweck des BR-Fonds entsprechend, durch den BR getätigt wurden, sind von den Rechnungsprüfern i...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsräte
331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Den Rechnungsprüfern ist durch das ArbVG im Zusammenhang mit der BetriebsratsfondsVO keine Befugnis eingeräumt, den BR zur Verantwortung zu ziehen. Bedenken darüber, ob bestimmte Ausgaben, dem gesetzlichen Zweck des BR-Fonds entsprechend, durch den BR getätigt wurden, sind von den Rechnungsprüfern im Rahmen ihrer Kontrollfunktion der Betriebsversammlung zu berichten. Hingegen kann das EA von jedem Rechnungsprüfer angerufen werden zur Durchsetzung von Ansprüchen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |