Problem der rechtswirksamen Teilkündigung : LG Wien vom 30.10.1980. In Abänderung von AG Wien vom 23.10.1979

In der Entscheidung OGH 4 Ob 129/77 v.18.10.1977 (Slg.9609 = ARD 3038/9/78), wird unter Zitierung von Floretta und Martinek-Schwarz ausgeführt, dass nach herrschender Auffassung eine Teilkündigung, also eine Kündigung einzelner Bestimmungen oder zusammengehöriger Gruppen von Bestimmungen eines Arbei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1980)
Ort / Verlag / Datum:30.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Passive Person:Martinek, Oswin
Kuderna,
Floretta,
Klassifikation:331.13 Kündigung
340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche
351.83 Arbeitsrecht
331.833 Werkswohnung
331.116 Arbeitsverträge
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der Entscheidung OGH 4 Ob 129/77 v.18.10.1977 (Slg.9609 = ARD 3038/9/78), wird unter Zitierung von Floretta und Martinek-Schwarz ausgeführt, dass nach herrschender Auffassung eine Teilkündigung, also eine Kündigung einzelner Bestimmungen oder zusammengehöriger Gruppen von Bestimmungen eines Arbeitsvertrages grundsätzlich unzulässig sei. Beabsichtige der Kündigende eine Veränderung einzelner Vertragsbestimmungen, so könne er dies nur, soweit zulässig, mit einer das gesamte Arbeitsverhältnis zur Auflösung bringenden 'Änderungskündigung' bewerkstelligen, die jedoch nicht als Teilkündigung aufzufassen sei. ... In einer Besprechung dieser Entscheidung deutete Rummel (ZAS 1979/16) an, dass sehr wohl eine Teilkündigung, betreffend die überlassene Betriebswohnung möglich sei, soferne nur nicht eine Kürzung des Gesamtentgeltes eintrete.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog