Zutrittsrecht eines Gewerkschaftsvertreters zwecks Teilnahme an der Sitzung des Wahlvorstandes in den Räumen des Arbeitgebers : LAG Düsseldorf v.15.8.1980

Kein eigenständiges Recht der Gewerkschaften, sondern lediglich ein Recht des Wahlvorstandes, sich durch fachkundige Gewerkschaftsvertreter beraten zu lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:12.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.881 Gewerkschaften
347.471 Gewerkschaftsrecht
34.038 Rechtsprechung
331.152 Betriebsratswahlen
Region:BRD
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