Grenzen der Zulässigkeit von Datenübermittlung : Oberlandesgericht Celle, vom 14.11.1979
Ein wirksamer Datenschutz erfordert die Anlegung strenger Masstäbe an die Wirksamkeit der Einwilligungserklärung. Die Zweckbestimmung eines Bürgschaftsvertrages oder eines Kreditvertrages rechtfertigt nicht die Übermittlung personenbezogener Daten des Bankkunden an Dritte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
336.77 Kredite 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein wirksamer Datenschutz erfordert die Anlegung strenger Masstäbe an die Wirksamkeit der Einwilligungserklärung. Die Zweckbestimmung eines Bürgschaftsvertrages oder eines Kreditvertrages rechtfertigt nicht die Übermittlung personenbezogener Daten des Bankkunden an Dritte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |