Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung : Verwaltungsgerichtshof vom 12.12.1978

Die Stellungnahme des Betriebsratsobmannes kann vom Betriebsinhaber als rechtswirksame Stellungnahme des Betriebsratskollegiums betrachtet werden, auch wenn sie nicht durch einen ordnungsgemässen Beschluss gedeckt ist, wenn dem Betriebsinhaber die Verletzung der Vorschriften nicht bekannt war.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1980)
Ort / Verlag / Datum:05.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.152 Betriebsräte
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Stellungnahme des Betriebsratsobmannes kann vom Betriebsinhaber als rechtswirksame Stellungnahme des Betriebsratskollegiums betrachtet werden, auch wenn sie nicht durch einen ordnungsgemässen Beschluss gedeckt ist, wenn dem Betriebsinhaber die Verletzung der Vorschriften nicht bekannt war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog