Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung : Verwaltungsgerichtshof vom 12.12.1978
Die Stellungnahme des Betriebsratsobmannes kann vom Betriebsinhaber als rechtswirksame Stellungnahme des Betriebsratskollegiums betrachtet werden, auch wenn sie nicht durch einen ordnungsgemässen Beschluss gedeckt ist, wenn dem Betriebsinhaber die Verletzung der Vorschriften nicht bekannt war.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung 331.152 Betriebsräte |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Die Stellungnahme des Betriebsratsobmannes kann vom Betriebsinhaber als rechtswirksame Stellungnahme des Betriebsratskollegiums betrachtet werden, auch wenn sie nicht durch einen ordnungsgemässen Beschluss gedeckt ist, wenn dem Betriebsinhaber die Verletzung der Vorschriften nicht bekannt war. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |