Zur Zulässigkeit wertender Äusserungen im öffentlichen Meinungskampf : BVerfG, vom 13.5.1980

Das OLG hat ferner ausser Betracht gelassen, dass derjenige, der im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen muss, wenn sie sein Ansehen mindert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1980; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:07.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.727 Meinungsfreiheit
343.632 Ehrenbeleidigung
342.7 Grundgesetz, Bonner
351.751 Presserecht
Region:BRD
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