Allg. Geschäftsbedingungen der Kfz-Händler: Zur Zulässigkeit der Preisänderungsklausel und der Schriftformklausel für Liefertermine : OLG Frankfurt/ M., vom 12.6.1980

Es ist unzulässig, in AGB klauselmässig einen Preisänderungsvorbehalt zu vereinbaren. Dagegen ist es im Kfz-Handel zulässig, eine Verzugszinsenpauschalierung klauselmässig zu vereinbaren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:14.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.038 Rechtsprechung
658.8.03 Preisbildung, betriebliche
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist unzulässig, in AGB klauselmässig einen Preisänderungsvorbehalt zu vereinbaren. Dagegen ist es im Kfz-Handel zulässig, eine Verzugszinsenpauschalierung klauselmässig zu vereinbaren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog