Allg. Geschäftsbedingungen der Kfz-Händler: Zur Zulässigkeit der Preisänderungsklausel und der Schriftformklausel für Liefertermine : OLG Frankfurt/ M., vom 12.6.1980
Es ist unzulässig, in AGB klauselmässig einen Preisänderungsvorbehalt zu vereinbaren. Dagegen ist es im Kfz-Handel zulässig, eine Verzugszinsenpauschalierung klauselmässig zu vereinbaren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 14.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.038 Rechtsprechung
658.8.03 Preisbildung, betriebliche 347.4 Vertragsrecht |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Es ist unzulässig, in AGB klauselmässig einen Preisänderungsvorbehalt zu vereinbaren. Dagegen ist es im Kfz-Handel zulässig, eine Verzugszinsenpauschalierung klauselmässig zu vereinbaren. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |