Die Pensionsrückstellung von der GV-Rechnung betrachtet
Die echten Pensionskosten sind mit dem Betrag der gleichhohen Jahresbeträge gegeben, wenn sich eine Verteilung auf eine restliche Aktivitätszeit vornehmen lässt. Zinsen stellen keinen Sozialaufwand im strengen Sinn dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanz-Journal (1980; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanzen
336.2 Steuerrecht 331.171 Altersversorgung, betriebliche |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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