Die Pensionsrückstellung von der GV-Rechnung betrachtet
Die echten Pensionskosten sind mit dem Betrag der gleichhohen Jahresbeträge gegeben, wenn sich eine Verteilung auf eine restliche Aktivitätszeit vornehmen lässt. Zinsen stellen keinen Sozialaufwand im strengen Sinn dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanz-Journal (1980; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanzen
336.2 Steuerrecht 331.171 Altersversorgung, betriebliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die echten Pensionskosten sind mit dem Betrag der gleichhohen Jahresbeträge gegeben, wenn sich eine Verteilung auf eine restliche Aktivitätszeit vornehmen lässt. Zinsen stellen keinen Sozialaufwand im strengen Sinn dar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |