Die Pensionsrückstellung von der GV-Rechnung betrachtet

Die echten Pensionskosten sind mit dem Betrag der gleichhohen Jahresbeträge gegeben, wenn sich eine Verteilung auf eine restliche Aktivitätszeit vornehmen lässt. Zinsen stellen keinen Sozialaufwand im strengen Sinn dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanz-Journal (1980; Nr 10)
VerfasserIn: Kreiter, Karl
Ort / Verlag / Datum:10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
336.2 Steuerrecht
331.171 Altersversorgung, betriebliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die echten Pensionskosten sind mit dem Betrag der gleichhohen Jahresbeträge gegeben, wenn sich eine Verteilung auf eine restliche Aktivitätszeit vornehmen lässt. Zinsen stellen keinen Sozialaufwand im strengen Sinn dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog