101 ArbVG : Oberster Gerichtshof vom 18. Dezember 1979
Die Entziehung von zwei wichtigen, das Schwergewicht der Tätigkeit eines Angestellten bildenden Aufgaben ist eine (dauernde) 'Versetzung' iS des 101 ArbVG. 101 ArbVG ausnahmslos für jede Versetzung, ohne dass es auf die hiefür massgebenden Gründe ankäme. Geht eine Aussendienstzulage über e...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung 331.23 Lohnformen 331.126 Arbeitsplatzwechsel 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Die Entziehung von zwei wichtigen, das Schwergewicht der Tätigkeit eines Angestellten bildenden Aufgaben ist eine (dauernde) 'Versetzung' iS des 101 ArbVG. 101 ArbVG ausnahmslos für jede Versetzung, ohne dass es auf die hiefür massgebenden Gründe ankäme. Geht eine Aussendienstzulage über einen reinen Spesenersatz hinaus, dann gewinnt der ersparte Betrag den Charakter eines echten Entgeltes. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |