Die Zukunft des Exekutionsverfahrens : Fehlkonstruktion der Exekutionsordnung
Daraus folgt, dass das Exekutionsverfahren in verfassungskonformer Erfüllung des Gebotes des Art.18 BVG von der Behörde, also dem Gericht, zwar über Antrag, aber ohne weitere Intervention des Betreibenden durchzuführen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1980)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 02.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.427 Exekutionsordnung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!