Die Zukunft des Exekutionsverfahrens : Fehlkonstruktion der Exekutionsordnung

Daraus folgt, dass das Exekutionsverfahren in verfassungskonformer Erfüllung des Gebotes des Art.18 BVG von der Behörde, also dem Gericht, zwar über Antrag, aber ohne weitere Intervention des Betreibenden durchzuführen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1980)
VerfasserIn: Barazon, Heinz
Ort / Verlag / Datum:02.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.427 Exekutionsordnung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein