Kein Grund zur Entlassung
Für den Obersten Gerichtshof (Entscheidung vom 3. Juni 1980) war entscheidend, dass der Arbeitnehmer angeboten hatte, am Nachmittag doch noch zu erscheinen. Der Entschluss des Angestellten, einer Anordnung nicht nachzukommen, müsse endgültig sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 28.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Für den Obersten Gerichtshof (Entscheidung vom 3. Juni 1980) war entscheidend, dass der Arbeitnehmer angeboten hatte, am Nachmittag doch noch zu erscheinen. Der Entschluss des Angestellten, einer Anordnung nicht nachzukommen, müsse endgültig sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |