Übertragung des Sorgerechts auf beide Elternteile : KG, v.28.5.1980
1671 IV 1 BGB, der bestimmt, dass die elterliche Sorge nach der Scheidung einem Elternteil allein zu übertragen ist, verstösst gegen das in Art. 6 II GG garantierte Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 44)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.634 Elternrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 372 Kindererziehung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1671 IV 1 BGB, der bestimmt, dass die elterliche Sorge nach der Scheidung einem Elternteil allein zu übertragen ist, verstösst gegen das in Art. 6 II GG garantierte Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |