Übertragung des Sorgerechts auf beide Elternteile : KG, v.28.5.1980

1671 IV 1 BGB, der bestimmt, dass die elterliche Sorge nach der Scheidung einem Elternteil allein zu übertragen ist, verstösst gegen das in Art. 6 II GG garantierte Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 44)
Ort / Verlag / Datum:29.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.634 Elternrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
372 Kindererziehung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:1671 IV 1 BGB, der bestimmt, dass die elterliche Sorge nach der Scheidung einem Elternteil allein zu übertragen ist, verstösst gegen das in Art. 6 II GG garantierte Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog