Fiskus soll seine Ansprüche im Konkurs zurückstellen
Es genüge nicht, individuelle Gläubigerinteressen zurückzudrängen, auch der Fiskus und die Krankenkassen müssten im Falle einer Weiterführung von ihren Forderungen Abstand nehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Hierzenberger, Klaus
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Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
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Region: | Österreich
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