Fiskus soll seine Ansprüche im Konkurs zurückstellen

Es genüge nicht, individuelle Gläubigerinteressen zurückzudrängen, auch der Fiskus und die Krankenkassen müssten im Falle einer Weiterführung von ihren Forderungen Abstand nehmen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1980)
Ort / Verlag / Datum:24.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Hierzenberger, Klaus
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es genüge nicht, individuelle Gläubigerinteressen zurückzudrängen, auch der Fiskus und die Krankenkassen müssten im Falle einer Weiterführung von ihren Forderungen Abstand nehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog