Fiskus soll seine Ansprüche im Konkurs zurückstellen
Es genüge nicht, individuelle Gläubigerinteressen zurückzudrängen, auch der Fiskus und die Krankenkassen müssten im Falle einer Weiterführung von ihren Forderungen Abstand nehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Hierzenberger, Klaus
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Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es genüge nicht, individuelle Gläubigerinteressen zurückzudrängen, auch der Fiskus und die Krankenkassen müssten im Falle einer Weiterführung von ihren Forderungen Abstand nehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |