Rechtsvorschriften betreffend bezahlter Urlaub und sozialen Fremdenverkehr in der Gemeinschaft : Schriftliche Anfrage Nr.354/80

Die Kommission empfahl den Mitgliedstaaten unter anderem, geeignete Massnahmen zu treffen, um spätestens am 31. Dezember 1978 den Grundsatz des vierwöchigen bezahlten Jahresurlaubs anzuwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften (1980; Nr C 283)
Ort / Verlag / Datum:03.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsgesetzgebung
380.8 Fremdenverkehr
341.176 EG
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