Rechtsvorschriften betreffend bezahlter Urlaub und sozialen Fremdenverkehr in der Gemeinschaft : Schriftliche Anfrage Nr.354/80
Die Kommission empfahl den Mitgliedstaaten unter anderem, geeignete Massnahmen zu treffen, um spätestens am 31. Dezember 1978 den Grundsatz des vierwöchigen bezahlten Jahresurlaubs anzuwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften (1980; Nr C 283)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsgesetzgebung
380.8 Fremdenverkehr 341.176 EG |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Kommission empfahl den Mitgliedstaaten unter anderem, geeignete Massnahmen zu treffen, um spätestens am 31. Dezember 1978 den Grundsatz des vierwöchigen bezahlten Jahresurlaubs anzuwenden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |