Grundsätze für die Entschädigung eines enteignungsgleichen Eingriffs in das Grundstückseigentum : BGH v.28.2.1980

Die Regelung des Art.60 Abs.2 Bayer. AGBGB, nach der die an sich haftbare Körperschaft Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung gegenüber Ausländern verweigern kann, verstösst nicht gegen das Grundgesetz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1980; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:03.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
35.075 Amtshaftung
34.038 Rechtsprechung
342.717 Ausländerrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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